Handy-Parken ohne Zusatzgebühr
Meldung vom 05.04.2024
Wer in Tübingen die Parkgebühren mit dem Handy begleicht, muss seit dem 1. April 2024 keine Zusatzgebühren mehr zahlen. Bisher wurde je nach Anbieter eine Servicegebühr für die Nutzung des Handy-Parkens fällig. Die Stadtverwaltung übernimmt alle Transaktionskosten der Anbieter EasyPark, mobilet, PARCO, Parkster und PayByPhone. Lediglich bei Yellowbrick, dem mit Abstand kleinsten Anbieter in Tübingen, zahlen die Kund_innen weiterhin eine Servicegebühr.
Auf allen Parkautomaten weist ein Aufkleber auf die Anbieter fürs Handy-Parken hin. Wer seine Parkgebühren mit dem Smartphone zahlen möchte, wählt einen Anbieter aus, installiert dessen App auf dem Handy und registriert sich einmalig. Über die App werden die Parkvorgänge gestartet, beendet und minutengenau abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos und digital. Wer das Handy-Parken nicht nutzen möchte, kann die Gebühren wie bisher an einem Parkscheinautomaten oder an einer Parkuhr zahlen.
Ob eine Fahrerin oder ein Fahrer ohne Parkschein im Auto die Gebühren digital zahlt, überprüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes elektronisch: Sie geben das Kfz-Kennzeichen in ein Programm auf ihrem Diensthandy ein und erfahren nach wenigen Sekunden, ob für das Auto ein Handy-Ticket gelöst wurde oder nicht.