Wahlbenachrichtigung für die Kommunal- und Europawahl 2024
Ab voraussichtlich 20. April 2024 erhalten alle rund 70.000 wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 zugestellt. Personen, die bis einschließlich Sonntag, 19. Mai 2024, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, können bei der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07071 204-1600 nachfragen.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahlsonntag 16 Jahre alt und seit mehr als drei Monaten in Tübingen mit Hauptwohnung gemeldet ist sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der 26 weiteren Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzt.
Wahlberechtigt für die Europawahl ist, wer am Wahlsonntag 16 Jahre alt ist, in Tübingen mit Hauptwohnung gemeldet ist sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der 26 weiteren Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzt und als EU-Bürger einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Tübingen gestellt hat.
Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss und enthält auf der Rückseite auch einen Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Hinweis
Der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich
zwischen Dienstag, 7. Mai, und Freitag, 10. Mai 2024.