Umweltzonen werden in Tübingen aufgehoben
Meldung vom 19.04.2024
Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen Maßnahmen weiter verbessert. Die Umweltzonen sowie einige weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, werden deshalb zum 4. Juni 2024 bzw. zum 31. Dezember 2024 in Reutlingen, Tübingen und Ulm aufgehoben. Selbst bei konservativer Betrachtung wird der derzeit geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel weiterhin sicher eingehalten. Die drei Städte prüfen derzeit, ob die bisher aus Gründen der Luftreinhaltung angeordneten Geschwindigkeitsreduzierungen aus anderen Gründen, wie beispielsweise Lärmschutz, angeordnet werden. Alle übrigen Maßnahmen in den Lufteinhaltplänen bleiben bestehen.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat 2021 die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gebeten, die Aufhebung grüner Umweltzonen zu prüfen. Aufgrund der positiven Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen sind die Umweltzonen mit ihren Verkehrsverboten nicht mehr verhältnismäßig.
Ab 22. April 2024 liegen die Luftreinhaltepläne mit dem Gutachten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und einer Darstellung des Beteiligungsverfahrens sowie der Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen Entscheidungen beruhen, für zwei Wochen – bis 6. Mai 2024 – zu den Dienstzeiten im Regierungspräsidium Tübingen, den Rathäusern Reutlingen, Tübingen und Ulm zur Einsicht aus.