Regelförderung für Chöre und Orchester
Chöre und Orchester können eine regelmäßige Förderung beantragen, sofern sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Tübingen haben und anerkannt gemeinnützig sind. Die Förderung für Chöre und Orchester wird jeweils für einen vierjährigen Förderzeitraum ausgeschrieben.
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2025 bis 2028 endet am 29. Februar 2024. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter "Formulare und Merkblätter" unten auf dieser Seite. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Ablauf:
Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare. Füllen Sie die Formulare bitte digital aus und reichen Sie sie unterschrieben zusammen mit den im Merkblatt aufgeführten erforderlichen Unterlagen ein.
Allgemeiner Hinweis: Regelzuschüsse des Fachbereichs Kunst und Kultur der Universitätsstadt Tübingen werden auf Grundlage der Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur vergeben. Die Förderrichtlinien, die Sie aktuell unter www.tuebingen.de/kulturfoerderung abrufen können, sind hinsichtlich der Neuregelung der Chor- und Orchesterförderung noch nicht aktualisiert. Bis auf Weiteres gelten für Chöre und Orchester die im Merkblatt beschriebenen Verfahren. Alle anderen in den Förderrichtlinien beschriebenen Verfahren (zum Beispiel zur Projektförderung) bleiben unverändert.
Formulare und Merkblätter:
- Basisförderung für Chöre und Orchester, Antrag
- Plusförderung für Chöre, Antrag
- Plusförderung für Orchester, Antrag
- Regelförderung (Basis und Plus) für Chöre und Orchester, Merkblatt
- Regelförderung (Basis und Plus) für Chöre und Orchester, Wirtschaftsplan