So funktioniert das einheitliche Anmeldeverfahren
Die Anmeldung für alle Kinderbetreuungsplätze in Tübingen erfolgt über die zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK). Pro Kind können bis zu drei Betreuungswünsche (einschließlich der Kindertagespflege) genannt werden. Zur Auswahl stehen je nach Einrichtung das Grundangebot mit bis zu 35 Betreuungsstunden pro Woche und die erweiterten Angebote. Die Priorisierung der Wünsche gilt als Orientierungshilfe bei der Platzvermittlung.
Anmeldefrist und Eingangsbestätigung
Die Anmeldung muss sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin schriftlich bei der Zentralen Anmeldestelle eingegangen sein. Die Anmeldung erfolgt online über das Formular auf der städtischen Internetseite. Für Familien ohne Internetzugang steht auch ein Papierformular zur Verfügung. Sobald die Daten überprüft und das Kind in die Warteliste aufgenommen wurde, erhalten die Eltern eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum weiteren Ablauf.
Vergabe der Plätze
Die Träger der ausgewählten Einrichtungen bzw. der Tageselternverein prüfen, ob sie das Kind aufnehmen können. Die Plätze in den städtischen Kinderhäusern vergibt die ZAK zentral, freie Träger vergeben ihre Plätze weiterhin selbst. Die Plätze werden, wenn möglich, wohnortnah vergeben. Geschwister werden, wenn möglich, in derselben Einrichtung aufgenommen.
Wann bekommt man Bescheid?
Im Rahmen der jährlichen Hauptvergaberunden gibt es für alle Träger verbindliche Fristen für den Versand der Platzzuteilungen. Diese Fristen werden im Trägertreffen festgelegt und über die lokale Tagespresse und über die städtische Internetseite kommuniziert. Deadline für die Anmeldung zum jährlichen Hauptvergabeverfahren ist der letzte Tag im Februar. Außerhalb des jährlichen Hauptverfahrens gibt es keine einheitlichen Vergabefristen. Sollte ein Platz z.B. durch Wegzug frei werden, wird der Platz über die zentrale Warteliste vergeben. Der Träger der Einrichtung wird die betreffende Familie schriftlich informieren.
Leer ausgegangen?
Nach Abschluss des jährlichen Hauptvergabeverfahrens erhalten Familien, die leer ausgegangen sind, eine Absageinformation von der ZAK. Diese Familien verbleiben ohne erneute Anmeldung auf der Warteliste. Außerhalb der Hauptvergaberunden sind Platzzuteilungen nicht planbar, es werden deshalb außerhalb des Hauptverfahrens keine Absagen verschickt. Die Anmeldungen bleiben so lange aktiv, bis eine Platzzuteilung erfolgen kann oder die Anmeldung von den Sorgeberechtigten zurückgezogen wird.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie unter: FAQ zum neuen Anmeldeverfahren 2023/24