Erste Zwischenbilanz zur Verpackungssteuer in Tübingen
Meldung vom 21.12.2023
Betriebe in Tübingen, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben, müssen erstmals Verpackungssteuer zahlen. In den vergangenen Wochen haben 313 von 420 angeschriebenen Betrieben ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 bei der Fachabteilung Steuern eingereicht. Aufgrund der abgegebenen Erklärung wurden 161 Betriebe als steuerfrei eingestuft. 83 Steuerbescheide wurden rückwirkend zum 1. Januar 2022 verschickt.
Ein Teil der Steuererklärungen ist aktuell noch in der Prüfung und ein erstes Erinnerungsschreiben an die Abgabepflicht der Steuerklärung wurde versandt. Sollte dennoch keine Steuererklärung eingehen, ist die Universitätsstadt Tübingen berechtigt, die Steuerhöhe zu schätzen und einen entsprechenden Steuerbescheid zu versenden. Die Steuererklärung für das Jahr 2023 müssen Betriebe bis 15. Januar 2024 bei der Stadtverwaltung einreichen.
Auf Grundlage der bisher eingegangenen Steuererklärungen ist mit einem Steueraufkommen von mindestens 692.359 Euro für das Jahr 2022 auszugehen. Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt. Sie werden für die Beseitigung des Mülls im öffentlichen Raum und für weitere Umweltschutzmaßnahmen rund um das Thema Müll verwendet.