Die Stadt wertschätzt Vielfalt in ihrer Beschäftigtenstruktur
- Dienstvereinbarungen zu unterschiedlichen Beschwerdeverfahren (zu Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing, Konflikten) werden er- und überarbeitet.
- Alle Führungskräfte werden verbindlich zum Thema Konfliktlösung und Schutz vor Mobbing geschult. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist Teil dieser Pflichtschulung. Die Schulungen stehen auch interessierten Beschäftigten offen.
- Eine verwaltungsinterne AGG-Kommission entwickelt Formate zur Aufklärung der Beschäftigten über ihr Recht, sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen (AGG). Sie fungiert auch als AGG-Beschwerdestelle und berät Beschäftigte im Falle von Diskriminierung. Sie nimmt Beschwerden auf, prüft diese und erarbeitet Vorschläge für Interventionsmaßnahmen des Arbeitgebers.