Wahlteilnahme für Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz im Bundesgebiet
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Drucken Sie die Seiten 1 bis 4 aus und senden Sie den unterschriebenen Antrag an folgende Anschrift:
Bürgermeisteramt Tübingen
Postfach 2540
72015 Tübingen
GERMANY
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Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Universitätsstadt Tübingen eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Weitere Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis gibt es ab sofort bei der Bundeswahlleiterin.