Wahlbenachrichtigung für die Kommunal- und Europawahl 2024
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite enthält sie einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Personen die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich beim Wahlbüro (Telefon 07071 204-1600 oder E-Mail wahlentuebingen.de) erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann auch nur mit dem Personalausweis oder Reisepass wählen. In welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung und kann auch im Wahlraumfinder abgerufen werden.
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wählerinnen und Wählern ab dem 23. Mai 2024 nach Hause geschickt. Dort kann man sie in Ruhe ausfüllen und am Wahltag in das Wahllokal mitbringen.
Den Stimmzettel für die Europawahl erhält man außer bei der Briefwahl erst im Wahllokal.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahlsonntag 16 Jahre alt und seit mehr als drei Monaten in Tübingen mit Hauptwohnung gemeldet ist sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der 26 weiteren Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzt.
Wahlberechtigt für die Europawahl ist, wer am Wahlsonntag 16 Jahre alt ist, in Tübingen mit Hauptwohnung gemeldet ist sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der 26 weiteren Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzt und als EU-Bürger einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Tübingen gestellt hat.
Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss und enthält auf der Rückseite auch einen Antrag auf Briefwahlunterlagen.