Fachabteilung Steuern
Die Steuerabteilung des Fachbereichs Finanzen ist für die Erhebung der Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer zuständig. Die An- und Abmeldung von Hunden nimmt das Bürgeramt in der Schmiedtorstraße entgegen. Außerdem können An- und Abmeldungen auch direkt in der Steuerabteilung vorgenommen werden. Zum Aufgabenbereich der Steuerabteilung gehört auch die Zweitwohnungsteuer. Über den Umgang mit den Daten informiert die Datenschutzerkärung.
So erreichen Sie uns
 Universitätsstadt Tübingen
Fachabteilung Steuern
Wienergäßle 1
72070 
Tübingen
    Im Stadtplan anzeigen
Postfach 2540
72015 
Tübingen
Telefax 07071 204-41555
E-Mail steuerabteilung tuebingen.de
tuebingen.de
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do 8 bis 12 Uhr
 Di 8 bis 17 Uhr
 Fr 8 bis 13 Uhr
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Leitung
Grundsteuer
Zweitwohnungsteuer
Hundesteuer
Vergnügungsteuer
Gewerbesteuer
Verpackungssteuer
 tuebingen.de
tuebingen.de             tuebingen.de
tuebingen.de            § 2b Umsatzsteuergesetz
Betreute Verfahren
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Hundesteuer – Abmeldung
- Hundesteuer – Anmeldung
- Vergnügungssteuer
- Verpackungssteuer
- Zweitwohnungsteuer
