Förderprogramm Lastenräder und Fahrradanhänger
Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/33172/42587.html mit Stand vom 29.05.2024. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!