Ist noch Geld im Fördertopf?
- Über die Höhe der noch verfügbaren Mittel kann die Stadtverwaltung während der Antragsbearbeitung keine sichere Aussage machen. Solange das Online-Antragsformular zur Verfügung steht, können Anträge gestellt werden.
- Generell gilt: Die Vergabe der Mittel erfolgt im Windhundprinzip nach dem Eingangszeitpunkt der vollständigen Unterlagen. Schnell sein lohnt sich also!
Unterschied 1-stufiges und 2-stufiges Verfahren
- Als 1-stufiges Verfahren wird eine Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahme verstanden. Es muss nur ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Es werden keine Gelder reserviert. Die Antragstellung und Vergabe der Fördermittel erfolgt im Windhundprinzip (also in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen und richtigen Antragsunterlagen).
- Für besonderes komplexe Vorhaben beziehungsweise besondere Zielgruppen bietet die Verwaltung das 2-stufige Verfahren vor der Umsetzung der Maßnahmen an. Damit besteht die Möglichkeit, die Fördermittel bis Ende 2024 zu reservieren.