Wetter
Die Schlosshofkonzerte sind eine Veranstaltung unter freiem Himmel. Damit das Publikum die besondere Atmosphäre im Schlosshof erleben kann, ist die Universitätsstadt Tübingen bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung und gegebenenfalls bei Regen abzuhalten. Die Universitätsstadt Tübingen empfiehlt dem Wetter angemessene Kleidung und bittet die Besucher_innen, auf Regenschirme zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen. Es kann auch zur Verzögerung des Beginns kommen.
Insbesondere wenn eine Gefährdung des Publikums und der Beteiligten zu erwarten ist, zum Beispiel durch Wetterextreme, kann die Veranstaltung räumlich und zeitlich verlegt, unterbrochen, abgebrochen oder abgesagt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Universitätsstadt Tübingen.
Bei einer räumlichen und zeitlichen Verlegung am selben Abend, bei einer Unterbrechung und einem Abbruch nach der Konzertpause besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und der damit verbundenen Servicegebühren.