Wahlteilnahme für Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz im Bundesgebiet
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Hinweise und die notwendigen Antragsformulare gibt es rund sechs Monate vor dem Wahltag bei der Bundeswahlleiterin.