Projektzuschuss Kultur
Projektförderung können Vereine, Institutionen, Ensembles, Initiativen und Einzelpersonen erhalten. Entscheidungsgrundlage für die Förderung sind die inhaltliche Ausrichtung des Projekts, die anvisierten Zielgruppen, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und die Kosten- und Finanzierungsstruktur. Jährlich werden rund 120 Projekte gefördert. Die geförderten Projekte reichen von einem außergewöhnlichen Musikkonzert über ein mediales Stadtentwicklungsprojekt bis hin zur interkulturellen Tanz- und Theaterperformance.
Die hinterlegten Online-Antragsformulare für Projektzuschüsse erleichtern die Antragstellung und ermöglichen eine transparente und vergleichbare Vergabe von Zuschüssen.
Ablauf:
Den Antrag auf Projektförderung können Sie am Computer ausfüllen. Dabei beachten Sie bitte die maximalen und minimalen Zeilenangaben. Mit dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt abzugeben. Die Excel-Vorlage hierzu finden Sie auf dieser Seite. Die linke Spalte (Antrag) muss ausgefüllt werden. Antrag sowie Kosten- und Finanzierungsplan schicken Sie unterschrieben an die Stadtverwaltung. Nur vollständig eingereichte Anträge inkl. Kosten- und Finanzierungsplan, die vor Projektbeginn eingereicht wurden, werden berücksichtigt.
Nach dem Projekt ist ein Verwendungsnachweis abzugeben. Dieser besteht aus einem Sachbericht mit einer detaillierten Beschreibung des Projektverlaufs und einem zahlenmäßigen Nachweis (Spalte „Verwendungsnachweis“ im Kosten- und Finanzierungsplan). Näheres entnehmen Sie bitte, im Falle einer Förderung, dem Zuwendungsbescheid.
Formulare und Merkblätter:
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur
- Förder-Richt-Linien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur (Leichte Sprache)
- Projektzuschuss Kultur, Antrag
- Projektzuschuss Kultur, Kosten- und Finanzierungsplan
Frist:
Abgabe vor Projektbeginn:
- Projekte in der 1. Jahreshälfte (zwischen 1. Januar und 30. Juni): 30. November des Vorjahres
- Projekte in der 2. Jahreshälfte (zwischen 1. Juli und 31. Dezember): 31. Mai desselben Jahres
- Projekt, dessen Veranstaltungen über das gesamte Kalenderjahr verteilt sind, als Gesamtantrag stellen: 30. November des Vorjahres