Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/fluechtlinge/38433/37750.html mit Stand vom 12.06.2024. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

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Geflüchtete in Tübingen

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Welche Miethöhe darf man ansetzen?

Seit Juni 2022 können ukrainische Geflüchtete in der Regel Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen statt wie bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Für die Anmietung von Wohnraum werden Obergrenzen festgelegt. Sie orientieren sich am Wohnraumbedarf der Haushalte. Die derzeitigen Obergrenzen belaufen sich deshalb je nach Wohnraumgröße in der Regel zwischen 8 und 9,50 Euro Netto-Kaltmiete. Einzelheiten zur Angemessenheit der Miethöhe können im individuellen Gespräch geklärt werden.

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