Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/33179/42332/42399.html mit Stand vom 12.06.2024. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

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Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com

Bis wann kann ich den Förderantrag einreichen?

  • Es kann nicht vorausgesagt werden, bis zu welchem Datum die Antragstellung möglich sein wird. Förderanträge können bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden oder solange das Online-Antragsformular zur Verfügung steht. 
  • Der Auszahlungsantrag im 2-stufigen Verfahren und alle notwendigen Nachweise müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 eingereicht werden. 
  • Die Universitätsstadt Tübingen behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.
  • Die Vergabe von Fördermittel erfolgt im Windhundprinzip; also in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen und richtigen Antragsunterlagen (Datum und Uhrzeit).
  • Fördermittel können nur bewilligt werden, sofern dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die verfügbaren Haushaltsmittel sind begrenzt.
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