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Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com

Batteriespeicher für EEG-Altanlagen (Abschnitt F)

Der Förderantrag muss vor Beauftragung, Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden (2-stufiges Verfahren).
Online-Service

Gefördert wird der Erwerb und die Installation von stationären, neuen Batteriespeichern, welche als Stromspeicher für eine EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Altanlage genutzt werden.

Als EEG-Altanlage wird eine bestehende PV-Anlage verstanden, welche innerhalb der nächsten drei Jahre aus der EEG-Vergütung herausfallen wird oder bereits aus dieser herausgefallen ist.

Formulare und Merkblätter:

  • Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für EEG-Altanlagen
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