Grundbuch-Einsichtsstelle
Bei der zentralen Grundbuch-Einsichtsstelle können Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Berechtigte Einsicht in das Grundbuch nehmen, Auskünfte zu Grundbucheinträgen sowie beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch erhalten.
Änderungen im Grundbuch können seit Schließung der Tübinger Grundbuchämter nur noch beim zentralen Grundbuchamt am Amtsgericht Böblingen vorgenommen werden (Amtsgericht Böblingen, Grundbuchamt, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, www.amtsgericht-boeblingen.de).
Grundakten können außerdem beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg angefordert oder eingesehen werden (Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg, Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim, www.grundbuchzentralarchiv.de).
Notardienstleistungen übernehmen private Notare.
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Grundbuch-Einsichtsstelle
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