Neue Förderrichtlinien für Kunst und Kultur in Tübingen
Meldung vom 25.06.2024
Für die städtische Förderung von Kunst und Kultur in Tübingen gelten ab sofort neue Richtlinien. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Neu hinzugekommen ist ein eigenes Verfahren für Musikfestivals und Konzertreihen. Darüber hinaus sollen künftig verstärkt Initiativen gefördert werden, die Intergenerationalität, Inklusion, Integration, Teilhabegerechtigkeit, die Verfolgung der Klimaziele und Innovation zum Ziel haben.
Bei der allgemeinen Projektförderung wird es künftig zwei Antragsfristen pro Jahr geben: den 30. November des Vorjahres für Projekte in der ersten Hälfte des Folgejahres und den 30. Mai für Projekte in der zweiten Jahreshälfte. Außerdem sollen in den kommenden Monaten alle Förderverfahren von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis digitalisiert werden. Die neuen Richtlinien stehen ab sofort online zur Verfügung.