Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen gemischten Quartiers als Ersatz für die abgängige Siedlung unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung mit unterschiedlichen Wohnformen für breite Bevölkerungsschichten geschaffen werden.
Verfahrensstand
Der Bebauungsplanentwurf „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße" mit örtlichen Bauvorschriften wurde im Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen in der Sitzung am 25. April 2024 gebilligt. Gleichzeitig wurden die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung beschlossen. Dies findet nun von Montag, 17. Juni 2024, bis einschließlich Freitag, 19. Juli 2024, statt. Bitte beteiligen Sie sich per E-Mail unter stadtplanungtuebingen.de oder mit dem Online-Formular.
1. Aufstellungsbeschluss/Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ wurde am 25. Juli 2022 vom Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen gefasst. Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit ist seit dem 5. März 2024 abgeschlossen.
2. Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung des Gemeinderates der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 25. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Sieben-Höfe-Straße und Weinbergstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, diese auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Dies findet nun von Montag, 17. Juni 2024, bis einschließlich Freitag, 19. Juli 2024, statt. Darüber hinaus wurde ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beteiligungsunterlagen Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
1. Amtliche Bekanntmachung vom 08.06.2024
2. Vorlage 161/2020 mit Anlagen
3. Vorlage 225/2021 mit Anlagen
4. Vorlage 198/2022 mit Anlagen
5.1 Anlage 1: Entwurf Geltungsbereich zum Bebauungsplan vom 18.03.2024
5.2 Anlage 2: Entwurf zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan vom 18.03.2024
5.3 Anlage 3: Entwurf textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan vom 18.03.2024
5.4 Anlage 4: Entwurf Begründung zum Bebauungsplan vom 18.03.2024
5.6 Anlage 6: Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan vom 22.11.2023
5.7 Anlage 7: Bodengutachten zum Bebauungsplan vom 22.09.2022
5.8 Anlage 8: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan vom 20.01.2023
5.9 Anlage 9: Besonnungsstudie zum Bebauungsplan vom 03.10.2022
5.10 Anlage 10: Kampfmittelbelastung
5.11 Entwurf Bebauungsplan vom 18.03.2024 - gesamt
6. Hinweise zum Datenschutz und DIN-Vorschriften
3. Satzungsbeschluss
Folgt.
4. Inkrafttreten
Folgt.