Allgemeine Hinweise
Tickets
Konzertkarten erhalten Sie auf www.reservix.de, bei der Reservix-Tickethotline unter der Rufnummer +49 (0) 761 888499 99 sowie in allen Reservix-Vorverkaufsstellen. Im Vorverkauf können Service- und Vorverkaufsgebühren anfallen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reservix GmbH, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg im Breisgau.
Ermäßigungen
Ermäßigungen erhalten Kinder und Jugendliche, Schüler_innen, Studierende, Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen, Geflüchtete, Menschen mit wenig oder keinem Einkommen sowie Inhaber_innen einer KreisBonusCard Tübingen. An den Konzertkassen besteht keine Nachweispflicht. Ein allgemeiner Hinweis auf das Vorliegen von Ermäßigungsgründen ist ausreichend.
Inhaber_innen der swt-Vorteilskarte erhalten im Vorverkauf 10 Prozent Ermäßigung.
Anreise und Parken
Das Schloss Hohentübingen, Burgsteige 11, 72070 Tübingen, hat keine direkte Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV). Für die Anreise mit dem ÖPNV eignen sich unter anderem folgende Haltestellen: Neckarbrücke (Fußweg rund 600 Meter), Stadtgraben (rund 700 Meter), Hauptbahnhof (rund 1.200 Meter). Der Weg aus der Tübinger Altstadt auf das Schloss führt über historisches Kopfsteinpflaster und überwindet rund 40 Höhenmeter.
Am Schloss Hohentübingen stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkhäuser oder reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln an und begeben sich zu Fuß zum Schloss.
Einlass, Gastronomie und Rauchen
Der Zugang zum Schlosshof und der Einlass zu den Konzerten ist nur über die Burgsteige möglich. Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Der Einlass erfolgt zur gleichen Zeit. Bitte verlassen Sie das Gelände zum Schutz der Fledermauskolonie umgehend nach der Veranstaltung.
Mit Beginn des Einlasses gibt es im Schlosshof ein Angebot an Kaltgetränken und Snacks. In jedem Konzert ist eine Pause vorgesehen.
Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen möglich. Während der Veranstaltung gilt ein Rauchverbot. Die Verwendung von offenem Feuer auf dem Schlossgelände ist nicht gestattet.
Barrierefreiheit
Im Schlosshof stehen eine barrierefreie Toilette und mindestens fünf Plätze für Rollstuhlfahrer_innen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich nach Möglichkeit bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn unter der E-Mail-Adresse schlosshofkonzertetuebingen.de an, wenn Sie einen Rollstuhlplatz benötigen.
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wird ein Shuttle zwischen Europaplatz, „Faulem Eck“ (Ecke Burgsteige / Neckarhalde) und oberem Schlosstor eingerichtet.
Ton- und/oder Bildaufnahmen
Private Ton- und/oder Bildaufnahmen sind aufgrund des Urheberrechts und möglicher Störungen der Künstler_innen sowie des Publikums nicht gestattet. Die Universitätsstadt weist darauf hin, dass Personen, die diese Bestimmungen nicht beachten, ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die Besucher_innen erklären sich mit Bildaufnahmen ihrer Person und der damit verbundenen Verwertung in Form von Foto- und Videoaufnahmen durch die Universitätsstadt Tübingen einverstanden.
Programmänderungen vorbehalten.