Wetter
Die Schlosshofkonzerte sind eine Veranstaltung unter freiem Himmel. Damit das Publikum die besondere Atmosphäre im Schlosshof erleben kann, ist die Universitätsstadt Tübingen bemüht, die Vorstellung auch bei leichtem oder gelegentlichem Regen abzuhalten. Die Universitätsstadt Tübingen empfiehlt dem Wetter angemessene Kleidung und bittet die Besucher_innen, auf Regenschirme zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen. Wenn eine Gefährdung des Publikums oder der Beteiligten zu erwarten ist, zum Beispiel durch Wetterextreme, kann die Veranstaltung räumlich und zeitlich verlegt, unterbrochen, abgebrochen oder abgesagt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Universitätsstadt Tübingen.
Für alle Termine stehen im Extremwetterfall Ausweichspielstätten im Tübinger Stadtgebiet zur Verfügung. Dies sind je nach Programm die Stiftskirche, das Sudhaus, das Sparkassen-Carré oder der Saal 1 im Kino Museum. Im Falle einer Verlegung verschiebt sich der Veranstaltungsbeginn um 30 Minuten (Stiftskirche) oder eine Stunde (alle anderen Ausweichspielstätten). So haben alle Besucher_innen ausreichend Zeit, die Ausweichspielstätte zu erreichen, selbst wenn sie erst am Schlossportal von der Verlegung erfahren sollten.
Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Wettervorhersage verlegt werden muss, informiert die Stadtverwaltung darüber auf der städtischen Internetseite, über die städtischen Social-Media-Kanäle und auf Hinweistafeln am Schloss und an der Burgsteige. Bei einer räumlichen und zeitlichen Verlegung am selben Abend, bei einer Unterbrechung und einem Abbruch nach der Konzertpause besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und der damit verbundenen Servicegebühren.