Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Sie muss  bei allen baulichen Anlagen durchgeführt werden, die wegen ihrer  Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder  bei denen ein großer Personenkreis von einem Brand betroffen sein  könnte. Zu diesen Gebäuden gehören Krankenhäuser, Altenheime und Schulen.
 
Formulare und Merkblätter:
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
                        Cathrin Stiller        
                    
                Telefon
                07071 204-2269            
                            
                E-Mail
                cathrin.stiller tuebingen.de
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                                     tuebingen.de
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                Zuständigkeit:
                Bezirk Nord            
            
                        Chris Kaltschmidt        
                    
                Telefon
                07071 204-2463            
                            
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                chris.kaltschmidt tuebingen.de
tuebingen.de            
                                     tuebingen.de
tuebingen.de            
                Zuständigkeit:
                Bezirk Nord            
            
                        Christof Stechemesser        
                    
                Telefon
                07071 204-2363            
                            
                E-Mail
                christof.stechemesser tuebingen.de
tuebingen.de            
                                     tuebingen.de
tuebingen.de            
                Zuständigkeit:
                Bezirk Süd            
            