Freier Eintritt zu Bildungs- und Kulturangeboten
Erwachsene Tübinger Bürgerinnen und Bürger mit Schwerbehinderung haben freien Eintritt zu Veranstaltungen und Kursen zahlreicher städtisch geförderter Bildungs- und Kulturanbieter. Die Voraussetzungen sind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder das Merkzeichen B und geringes Einkommen (KreisBonusCard).
Bei Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis haben Assistenzpersonen ebenfalls freien Eintritt. Der freie Eintritt ist begrenzt auf 300 Euro pro Jahr und Person. Der freie Eintritt gilt für Angebote der folgenden Kultur- und Bildungsträger (Stand: Februar 2024):
Musik und Tanz
- BachChor Tübingen e. V.
 - Jazzclub Tübingen e. V.
 - Jazz im Prinz Karl
 - InzTanz Internationales Zentrum für Tanz
 - Museumsgesellschaft | Kulturreferat
 - Musikverein Hirschau e. V.
 - Musikverein Weilheim e. V.
 - Sudhaus
 - Tübinger Musikschule
 - Winzerkapelle
 - „Harmonie“ Unterjesingen e. V.
 
Sprachen, Kultur und Bildung
- Club Voltaire
 - CVJM Kilchberg e. V.
 - d.a.i. – Deutsch-Amerikanisches
 
- Institut Tübingen
 - Jugendzentrum Epplehaus e. V.
 - Familien-Bildungsstätte
 - Tübingen e. V.
 - ICFA – Deutsch-Französisches
 - Kulturinstitut Tübingen e. V.
 - Stadtbücherei
 - Werkstadthaus
 - Vivat Lingua
 - vhs Tübingen
 
Theater und Kino
- Arabisches Filmfestival
 - Figurentheater Tübingen
 - Französische Filmtage
 - die Tübinger Kinos "Museum"
 - die Tübinger Kinos "Blaue Brücke"
 - LTT – Landestheater Tübingen
 - Sommernachtskino
 - Tanztheater Treibhaus
 - Zimmertheater Tübingen
 
Kunst und Museum
- Künstlerbund Tübingen e. V.
 - Kunsthalle Tübingen
 - Museum im Hölderlinturm
 - Museum Schloss Hohentübingen
 - Shedhalle Tübingen e. V.
 - Stadtmuseum Tübingen
 
Zirkus
- Reutlinger Weihnachtszirkus
 - Zirkus Zambaioni
 
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 Faltblatt „freier Eintritt“