Geschlechtergerechte Sprache in der Stadtverwaltung
Seit 2007 gibt es in der Tübinger Stadtverwaltung einen Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren in der Verwaltung. Der Leitfaden hilft dabei, die im Bundesgleichstellungsgesetz geregelte sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltung der Universitätsstadt Tübingen durchzusetzen. Im Zuge der Einführung des Leitfadens wurde beschlossen, dass die Stadtverwaltung in allen Texten eine geschlechtergerechte Sprache anstrebt.
Die Verwaltung will ausschließlich männliche Bezeichnungen vermeiden, damit auch Frauen sichtbar und angesprochen werden. Das wird erreicht z.B. durch die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen oder der expliziten Nennung von männlichen und weiblichen Bezeichnungen.
Seit Ende 2018 gibt es im deutschen Personenstandsregister neben den Eintragungen „weiblich“ und „männlich“ auch eine dritte Geschlechtsoption „divers“. Auch im Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 2) und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts verankert. Dementsprechend sollte die Verwaltung in ihren Leitlinien für geschlechtergerechtes Formulieren neben Männern und Frauen auch Personen diversen Geschlechts mitdenken und sprachlich einbeziehen. Vor diesem Hintergrund wurde 2021 der Leitfaden aktualisiert.
Neu ist, dass beim Zusammenziehen von männlichen und weiblichen Bezeichnungen statt des Schrägstrichs die Verwendung des Unterstrichs („Gender-Gap“) empfohlen wird, um auch geschlechtsdiverse Menschen einzubeziehen und sichtbar zu machen.
Die kurze Broschüre liefert zahlreiche Anregungen, wie geschlechtergerechte Sprache im Behördenalltag umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen
- Geschlechtergerechtes Formulieren: Leitfaden
- Geschlechtergerechtes Formulieren in der Stadtverwaltung: Mitteilungsvorlage 2021
- Geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung: Beschlussvorlage 2007