Bis wann kann ich den Förderantrag einreichen?
- Es kann nicht vorausgesagt werden, bis zu welchem Datum die Antragstellung möglich sein wird. Förderanträge können bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden oder solange das Online-Antragsformular zur Verfügung steht.
- Der Auszahlungsantrag im 2-stufigen Verfahren und alle notwendigen Nachweise müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 eingereicht werden.
- Die Universitätsstadt Tübingen behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.
- Die Vergabe von Fördermittel erfolgt im Windhundprinzip; also in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen und richtigen Antragsunterlagen (Datum und Uhrzeit).
- Fördermittel können nur bewilligt werden, sofern dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die verfügbaren Haushaltsmittel sind begrenzt.