Wer kann einen Förderantrag stellen?
Vollbelegung, Parkplatzflächen, Fassadenanlagen, Solardachziegel und Indach, PVT, Batteriespeicher (Abschnitt A bis F)
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Baugruppen, Baugenossenschaften und Projekte des Mietshäuser Syndikates
- Unternehmen, Betriebe, Freiberufler_innen und Vereine
- Pächter_innen mit einem mindestens zehnjährigen Pachtvertrag
Stecker-PV-Anlagen (Abschnitt G)
- Mieter_innen mit KreisBonusCard oder KreisBonusCard Extra
- Wohnungseigentümer_innen mit KreisBonusCard oder KreisBonusCard Extra