Warum gibt es 1-stufige und 2-stufige Verfahren?
- Als 1-stufiges Verfahren wird eine Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahme verstanden. Es muss nur ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Es werden keine Gelder reserviert. Die Antragstellung und Vergabe der Fördermittel erfolgt im Windhundprinzip (also in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen und richtigen Antragsunterlagen).
- Für besonderes komplexe Vorhaben beziehungsweise besondere Zielgruppen bietet die Verwaltung das 2-stufige Verfahren vor der Umsetzung der Maßnahmen an. Damit besteht die Möglichkeit, die Fördermittel bis Ende 2024 zu reservieren.