Jetzt anmelden: Fortbildung zu Asylrecht und Asylverfahren am 21. Juni
Pressemitteilung vom 02.06.2017
Welche sozialen Rechte haben Geflüchtete während und nach dem Asylverfahren? Wie kann man Geflüchtete in dieser Phase begleiten und unterstützen? Diese Fragen sind Thema einer Fortbildung für ehrenamtlich Engagierte. Sie findet statt
am Mittwoch, 21. Juni 2017, 18 bis 21 Uhr,
im Blauen Turm, Friedrichstraße 21, 5. Stock, Sitzungssaal.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren, welche sozialen Rechte Geflüchtete im Asylverfahren in Bereichen der Unterbringung, Ausbildung und Arbeit, Sozialleistungen und Gesundheit haben. Sie lernen auch die möglichen Schritte nach der Anerkennung kennen: Sozialleistungen, Wohnsitzauflage, Familienzusammenführung und Niederlassungserlaubnis. Außerdem geht es um die rechtlichen Möglichkeiten nach der Ablehnung des Asylantrags. Die Fortbildung knüpft an den ersten Termin Ende April an. Eine Teilnahme ist aber auch ohne Besuch des ersten Termins möglich.
Der Referent Andreas Linder ist Vorsitzender des Vereins menschen.rechte Tübingen und Referent für Flüchtlingsarbeit bei der Arbeiterwohlfahrt in Esslingen. Die Veranstaltung gehört zur Fortbildungsreihe für ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer, die der Landkreis Tübingen, die Universitätsstadt Tübingen und die Städte Rottenburg, Mössingen und Gomaringen sowie die Diakonie Tübingen und die Caritas Schwarzwald-Gäu gemeinsam organisieren. Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung erforderlich
Universitätsstadt Tübingen
Sonja Kabatek
Telefon 07071 204-1471
E-Mail vielfalt@tuebingen.de
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen