Wann soll ich den Förderantrag stellen?
- Bei Abschnitt A und C stellen Sie den Antrag, nachdem Ihre Anlage vollständig installiert und in Betrieb genommen wurde. Nutzen Sie hierfür das Formular für einen einstufigen Antrag
- Bei Abschnitt B, D, E, und F wird der Antrag vor Beauftragung, Installation und Inbetriebnahme gestellt. Nutzen Sie hierfür das Formular für einen zweistufigen Antrag.
- Eine Ausnahmeregelung gilt für Inhaber_innen einer Kreis-Bonus-Card oder Kreis-Bonus-Card extra; diese haben die Wahl zwischen einer Antragstellung vor oder nach der Inbetriebnahme der Anlage. Wenn Sie den Förderantrag vor dem Kauf ausfüllen, bekommen Sie die Sicherheit, dass das Geld für Sie reserviert ist, müssen aber zwei Anträge stellen. Beim einstufigen Verfahren gibt es keine Sicherheit bzw. keine Reservierung des Geldes – es muss nur ein Antrag gestellt werden.