Projektzuschuss Kultur
Im Rahmen der Projektförderung werden Zuschüsse für einzelne, inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben, Veranstaltungen oder Maßnahmen bewilligt. Es handelt sich dabei um eine Zuwendung zur Deckung von Ausgaben der Zuschussempfänger_innen für bestimmte Vorhaben.
Projektförderung können Vereine, Institutionen, Ensembles, Initiativen und Einzelpersonen erhalten. Entscheidungsgrundlage für die Förderung sind neben Angaben zu den künstlerischen Formaten und Inhalten ein Kosten- und Finanzierungsplan mit allen erwarteten Ausgaben und Einnahmen, wie beispielsweise Geräte- und Materialkosten, Honorar-, Miet- und Fahrtkosten sowie eingesetzte Eigenmittel und Rücklagen, Spenden, Eintrittsgelder, Sponsoringeinnahmen und weitere Förderungen. Übernommen werden maximal 70 Prozent der für das Projekt notwendigen Aufwendungen.
Zur Antragstellung sind das Antragsformular des Fachbereichs Kunst und Kultur Tübingen auszufüllen und die erforderlichen Nachweise beizulegen. Zu den erforderlichen Angaben gehören neben formalen Punkten wie Ansprechpersonen, Bankverbindung, Finanzierung und Ähnlichem auch Informationen über das geplante Projekt, die Arbeit der Institution, ihre inhaltlichen Zielsetzungen, Zielgruppen, Perspektiven, Mitglieder und weiteres.
Die Antragsunterlagen finden Sie unter Formulare und Merkblätter weiter unten.
Ablauf:
Wir bitten Sie, den Antrag auf Projektförderung am Computer auszufüllen. Mit dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt abzugeben. Die Excel-Vorlage hierzu finden Sie auf dieser Seite. Die linke Spalte (Antrag) muss ausgefüllt werden. Antrag sowie Kosten- und Finanzierungsplan schicken Sie unterschrieben an die Stadtverwaltung. Nur vollständig eingereichte Anträge inkl. Kosten- und Finanzierungsplan, die vor Projektbeginn eingereicht wurden, werden berücksichtigt.
Nach dem Projekt ist ein Verwendungsnachweis abzugeben. Dieser besteht aus einem Sachbericht mit einer detaillierten Beschreibung des Projektverlaufs und einem zahlenmäßigen Nachweis (Spalte „Verwendungsnachweis“ im Kosten- und Finanzierungsplan). Näheres entnehmen Sie bitte, im Falle einer Förderung, dem Zuwendungsbescheid.
Formulare und Merkblätter:
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur
- Projektzuschuss Kultur, Antrag
- Projektzuschuss Kultur, Kosten- und Finanzierungsplan
Frist:
Abgabe vor Projektbeginn:
- Projekte in der 1. Jahreshälfte (zwischen 1. Januar und 30. Juni): 30. November des Vorjahres
- Projekte in der 2. Jahreshälfte (zwischen 1. Juli und 31. Dezember): 31. Mai desselben Jahres
- Handelt es sich um ein Projekt, dessen zeitlicher Rahmen sich über beide Jahreshälften erstreckt, ist bis 30. November ein Gesamtantrag für das Folgejahr erforderlich.