Gleichstellung in der Stadtverwaltung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2)
Die Gleichstellungsbeauftragte hat mit ihrer Stabsstelle die Aufgabe, innerhalb der Stadtverwaltung auf Gleichbehandlung und Gleichstellung von Männern und Frauen hinzuwirken. Sie ist federführend bei der Fortschreibung des verwaltungsinternen Chancengleichheitsplans und berichtet regelmäßig in den Gremien über die Fortschritte in der Umsetzung des Plans. Aufgaben und Rechte von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind im Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg geregelt. Die Gleichstellungsbeauftragte ist innerhalb der Verwaltung an allen Entscheidungen beteiligt, die die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern betreffen.