Was bedeutet „Vollbelegung“?
- Das Dach des Wohn- oder Gewerbegebäudes wurde in südlicher Richtung von Nord-Ost bis Nord-West soweit wie technisch möglich mit PV-Modulen belegt.
- Dächer in nördlicher Richtung müssen nicht belegt werden. Für eine Belegung der Nordseite ist es möglich, einen Norddach-Bonus zusätzlich zur Vollbelegung zu beantragen.
- Es sind auch Erweiterungen von PV-Anlagen auf Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, z. B. Anlagen auf Garagen sowie Überdachungen von Terrassen oder
Carports förderfähig, sofern die bestehenden Dachflächen des Wohn- oder Gewerbegebäudes schon soweit wie technisch möglich mit PV-Modulen belegt sind.