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Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com
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Was bedeutet „Vollbelegung“?

  • Das Dach des Wohn- oder Gewerbegebäudes wurde in südlicher Richtung von Nord-Ost bis Nord-West soweit wie technisch möglich mit PV-Modulen belegt.
  • Dächer in nördlicher Richtung müssen nicht belegt werden. Für eine Belegung der Nordseite ist es möglich, einen Norddach-Bonus zusätzlich zur Vollbelegung zu beantragen.
  • Es sind auch Erweiterungen von PV-Anlagen auf Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, z. B. Anlagen auf Garagen sowie Überdachungen von Terrassen oder
    Carports förderfähig, sofern die bestehenden Dachflächen des Wohn- oder Gewerbegebäudes schon soweit wie technisch möglich mit PV-Modulen belegt sind.

 

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