Zahlungserleichterung und Zahlungsaufschub
Festgesetzte Steuern sind grundsätzlich bis zum Fälligkeitstag zu entrichten. In Ausnahmefällen kommt eine spätere (Teil)-Zahlung in Betracht.
Die Stadtkasse setzt die Gebühren und Kosten der Mahnung und Beitreibung fest und berechnet die entsprechenden Nebenforderungen wie Zinsen und Säumniszuschläge und ist in diesem Rahmen auch für die Stundung, Niederschlagung und Erlass dieser Forderungen zuständig.
In Ausnahmefällen (beispielsweise finanzielle unerwartete Notlagen oder plötzliche Arbeitslosigkeit) können Sie bei der Stadtkasse einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. In diesem Falle sind die vereinbarten Raten pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Stefan Banzhaf
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stefan.banzhaftuebingen.de
Zuständigkeit:
Leitung
Sönmez Kaplan
E-Mail
soenmez.kaplantuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsbeamter
Susanne Schuster
E-Mail
susanne.schustertuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Maximilian Hämmerle
E-Mail
maximilian.haemmerletuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Benjamin Hennig
E-Mail
benjamin.hennigtuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Friederike Wild
E-Mail
friederike.wildtuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Luisa Fait
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luisa.faittuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Brigitte Riexinger
E-Mail
brigitte.riexingertuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Simone Stockmar
E-Mail
simone.stockmartuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst