Förderprogramm Lastenräder und Fahrradanhänger
Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren/foerderprogramm_lastenraeder_fahrradanhaenger mit Stand vom 06.11.2024. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!
Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.