Widerspruch zur Niederschrift
Zum Einlegen eines Widerspruchs zur Niederschrift bringen Sie bitte den Bescheid mit, gegen den Sie Widerspruch einlegen wollen.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr
Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren/widerspruch_zur_niederschrift mit Stand vom 06.11.2024. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!
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