Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Sie muss  bei allen baulichen Anlagen durchgeführt werden, die wegen ihrer  Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder  bei denen ein großer Personenkreis von einem Brand betroffen sein  könnte. Zu diesen Gebäuden gehören Krankenhäuser, Altenheime und Schulen.
 
Formulare und Merkblätter:
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
                Cathrin Stiller    
            
            Telefon
            07071 204-2269        
                
            E-Mail
            cathrin.stiller tuebingen.de
tuebingen.de        
                     tuebingen.de
tuebingen.de        
            Zuständigkeit:
            Bezirk Nord        
    
                Chris Kaltschmidt    
            
            Telefon
            07071 204-2463        
                
            E-Mail
            chris.kaltschmidt tuebingen.de
tuebingen.de        
                     tuebingen.de
tuebingen.de        
            Zuständigkeit:
            Bezirk Nord        
    
                Christof Stechemesser    
            
            Telefon
            07071 204-2363        
                
            E-Mail
            christof.stechemesser tuebingen.de
tuebingen.de        
                     tuebingen.de
tuebingen.de        
            Zuständigkeit:
            Bezirk Süd        
    