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Geflüchtete in Tübingen

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Wie geht es weiter, wenn man Wohnraum gemeldet hat?

Nach der Kontaktaufnahme mit der GWG wird die Wohnung durch Mitarbeitende der GWG besichtigt. In einigen Fällen können weitere Fachleute der GWG hinzugezogen werden, zum Beispiel zu Fragen des Brandschutzes oder der Renovierung.

Wenn der Wohnraum geeignet ist, schließt die GWG anschließend mit den Vermietenden den Mietvertrag ab. Die Geflüchteten werden dann durch Mitarbeitende der städtischen Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete in die Wohnungen eingewiesen. Die Sozialhausmeisterinnen und Sozialhausmeister der Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete stehen dauerhaft als Ansprechpartner zur Verfügung.

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