Hinweis: Dies ist eine archivierte Kopie der Seite www.tuebingen.de/fluechtlinge/39182/41722.html mit Stand vom 16.04.2025. Der Inhalt ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

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Geflüchtete in Tübingen

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Verlängerung Aufenthaltstitel für Ukrainer_innen

Für die Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Geflüchtete gibt es eine automatische Verlängerung bis zum 4. März 2025. Voraussetzung ist, dass die Aufenthaltserlaubnis am 1. Februar 2024 noch gültig ist. 

Weitere mehrsprachige Informationen:

  • Automatische_Verlaengerung_Aufenthaltserlaubnis_Ukraine.pdf
  • https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
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