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Fahrradtunnel und daneben ein Schild Fahrrad mit dem Zusatz S-Pedelec frei Bild: Universitätsstadt Tübingen
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Regelungen

Verkehrszeichen S-Pedelec frei
Bild: Anne Faden

In Baden-Württemberg wurde auf Initiative der Universitätsstadt Tübingen im Jahr 2018 ein Landeserlass erteilt, der regelt, dass bestimmte Radwege, Wirtschaftswege und Fahrradstraßen mit dem Zusatzschild „S-Pedelec frei“ freigegeben werden können. Nordrhein-Westfalen folgte dem Beispiel im Jahr 2023.

Im Ausland gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Die Schweiz beispielsweise hat das Radwegenetz grundsätzlich für S-Pedelecs freigegeben. 

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