Fachbereich Baurecht
Der Fachbereich Baurecht ist für alle grundstücksbezogenen Genehmigungen zuständig.
In die Zuständigkeit des Fachbereichs Baurecht fällt insbesondere die Bearbeitung von
- Bauanträgen sowie Anträgen auf Bauvorbescheid
- Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Anträgen auf Genehmigung nach dem „Besonderen Städtebaurecht“. Hierbei handelt es sich u.a. um Genehmigungen in Sanierungsgebieten, in städtebaulichen Entwicklungsbereichen und in Bereichen mit Erhaltungsgeboten.
- zu prüfenden Vorkaufsrechten
Innerhalb des Fachbereichs Baurecht stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Center Bauen während der Öffnungszeiten insbesondere für allgemeine Auskünfte zu allen Verfahrensfragen sowie zu Einzelfragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie beim Service-Center Bauen als Eigentümer_in Informationen aus dem Baulastenbuch.
Die Auskünfte des Service-Center Bauen beinhalten keine Beratungen. Nur zu konkreten Einzelfragen und nur nach vorheriger Terminabsprache sind Beratungen möglich. Dabei ist zu beachten, dass diese Beratungen nicht die Planungs- und Beratungsleistungen eines Fachplaners ersetzen.
So erreichen Sie uns
Universitätsstadt Tübingen
Fachbereich Baurecht
                    
Hausadresse: 
            Brunnenstraße 3
                72074
                Tübingen
            
                    Im Stadtplan anzeigen
                        
    
Postadresse: Postfach 2540
                72015
                Tübingen
            
            Telefon 07071 204-2401
            Telefax 07071 204-42794
            E-Mail baurecht tuebingen.de
tuebingen.de        
Öffnungszeiten
Termine, Archivauskünfte und Akteneinsichten sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. 
Im Übrigen gelten die folgenden Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do 8 bis 12 Uhr
 Di 8 bis 17 Uhr
 Fr 8 bis 13 Uhr
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Leitung
Vorzimmer
Einsicht in das Baulastenverzeichnis
Bauarchiv
Bauplanungsrecht
Genehmigungsverfahren
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tuebingen.de        Baukontrolle
Steuerbescheinigungen
Energieeinsparverordnung (ENEV)
Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Genehmigung von Zweckentfremdung
Registrierungsnummern für Ferienwohnungen
Kaminfegermängel
Betreute Verfahren
- Abbruch von Gebäuden
- Abweichung, Ausnahme und Befreiung (AAB-Antrag)
- Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Baugenehmigung und Bauantrag
- Baugenehmigung – Werbeanlage beantragen
- Baukontrolle
- Bauvorbescheid – Bauvoranfrage beantragen
- Bebauungsplan – Einsicht nehmen
- Brandverhütungsschau
- Denkmalgeschützte Gesamtanlagen – Veränderung beantragen
- Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Denkmalschutz – Bescheinigung für steuerliche Vergünstigungen beantragen
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) – Anforderungen für Neubauten nachweisen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) – Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Genehmigung von Zweckentfremdung
- Grundbuch – Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Immissionsschutz – Industrieanlagen anzeigen oder beantragen
- Kenntnisgabeverfahren
- Steuererleichterungen für Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten
- Vorkaufsrecht der Gemeinde – Negativzeugnis beantragen
- Wasserrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten
