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Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Ablauf:

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

Unterlagen:

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Frist:

keine

Kosten:

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

Sonstiges:

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Rechtsgrundlage:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

  • § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):

  • Gebühren-Nummer 264

Vertiefende Informationen:

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Zuständig:

Die Straßenverkehrsbehörde ist für das Ausstellen der Ausnahmegenhmgiung zuständig. Je nach Betriebssitz ist das die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.