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Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei Wohnsitz in Tübingen ist das Standesamt oder die Verwaltungs- und Bürgerbüros der Ortsteile (Ausnahme Bebenhausen) zuständig.

Waren Sie oder Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin bereits verheiratet, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Onlinedienst zur Anmeldung der Eheschließung nutzen:

  • Sie müssen beide ein BundID-Konto haben.
  • Sie müssen beide volljährig sein.
  • Sie verfügen beide über die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie verfügen beide über keine weitere Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind beide in Deutschland geboren oder Ihre Geburt wurde in ein deutsches Geburtenregister eingetragen.
  • Sie sind beide ledig oder Ihre vorherige(n) Ehe(n) oder Lebenspartnerschaft(en) wurden in Deutschland beurkundet und beendet.
  • Sie haben keine Kinder oder Sie haben gemeinsame Kinder, die in Deutschland in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurden.

Nach Nutzung des Onlinediensts wird das Standesamt Ihnen mitteilen, welche Unterlagen einzureichen sind. 

Falls Sie den Onlinedienst nicht nutzen möchten oder können (z.B. weil Sie ausländische Staatsangehörige sind), reichen Sie bitte alle notwendigen Unterlagen zusammen mit Ihren Kontaktdaten beim Standesamt ein. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite. Auf Anfrage z.B. bei Auslandsbeteiligung erhalten Sie vom Standesamt eine Liste, welche Dokumente Sie benötigen. Bitte senden Sie uns dazu den "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung" ausgefüllt zu.

Sobald Ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen, können Sie diese per Post senden oder mit Termin beim Standesamt abgeben. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Bei einem Termin werden Ihre Unterlagen nur entgegengenommen und erst anschließend geprüft. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen meldet sich das Standesamt bei Ihnen für das weitere Vorgehen und vereinbart (wenn nötig) einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung mit Ihnen. 

Die Anmeldung zur Eheschließung ist in der Regel sechs Monate gültig. Trautermine unter der Woche können erst ab Anmeldung der Eheschließung reserviert werden. Samstagstermine werden im Herbst des Vorjahres veröffentlicht. Diese können auch schon früher als sechs Monate im Voraus reserviert werden.

Die Trauung kann aber auch bei einem anderen Standesamt stattfinden. In diesem Fall leitet das Wohnsitzstandesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet werden muss, die Unterlagen an das Eheschließungsstandesamt weiter.

Ablauf:

Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von beiden Eheschließenden persönlich, schriftlich oder über den Onlinedienst angemeldet.

In Ausnahmefällen (z.B. wenn ein Eheschließender im Ausland ist) kann die Anmeldung der Eheschließung auch von einem Eheschließenden mit der Vollmacht des anderen Eheschließenden vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht nicht die persönliche Vorsprache beim Standesamt ersetzt. Die persönliche Vorsprache ist spätestens drei Tage vor der Eheschließung nachzuholen.

Ist die Anmeldung der Eheschließung abgeschlossen, teilt das Standesamt den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung (bei Ihrem Wunsch-Standesamt) vorgenommen werden kann.

Unterlagen:

In der Regel genügen folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bitte eine Kopie einreichen)
  • Bei Geburt im Inland kann das Standesamt für Sie kostenlos die Daten aus Ihrem Geburterenregister abrufen. Die Antwort kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selbst einen aktuellen Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt Ihres Geburtsortes zu beantragen (mit Hinweisteil und nicht älter als 6 Monate). Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend. Wenn Sie in Tübingen geboren sind, ist kein Ausdruck aus dem Geburtenregister erforderlich.
  • Zum Nachweis der Meldedaten haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder das Standesamt ruft Ihre Daten aus dem Melderegister ab (Kosten pro Person: 10 Euro) oder Sie reichen eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnadresse ein. Wenn Sie selbst die erweiterte Meldebescheinigung beantragen, kostet es aktuell weniger (Informationen zur Beantragung der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
  • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder: In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein. Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die dazu abgegebene Sorgeerklärung des Jugendamtes vorzulegen. Ansonsten benötigen Sie eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung). Sind Ihre Kinder in Tübingen geboren, entfällt die Vorlage der Geburtsurkunden.
  • Bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft im Inland kann das Standesamt für Sie kostenlos die Daten aus Ihrem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister abrufen. Die Antwort kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selbst einen aktuellen Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister zu beantragen (mit Hinweisteil und Auflösungsvermerk). Wenn Sie in Tübingen geheiratet/die Lebenspartnerschaft geschlossen haben, ist dies nicht erforderlich.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe/Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Ehen/Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Dazu sollten Sie vorhandene Dokumente einreichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Heiratsurkunden/Lebenspartnerschaftsurkunden oder Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile. Sollten Sie keine Unterlagen mehr besitzen, sind diese neu zu besorgen.

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (beispielsweise  Einbürgerungsurkunde).

Falls Sie weitere Informationen zu den Unterlagen benötigen, nutzen Sie bitte den Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung".

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen. Das Standesamt informiert Sie darüber.

Kosten:

  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit): 65 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: 110 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130 Euro
  • Standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: 45 Euro
  • Standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (beispielsweise an Samstagen): 110 Euro und zusätzlich Auslagenersatz
  • Wenn die Eheschließung nicht bei dem Standesamt stattfindet, bei dem die Anmeldung der Eheschließung erfolgte: zusätzlich 45 Euro
  • Für jede Eheurkunde: 20 Euro
  • Für jede mehrsprachige Urkunde (Auszug aus dem Heiratseintrag): 20 Euro 
  • Datenabruf aus dem Melderegister: 10 Euro

Hinweis: Weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden können entstehen (beispielsweise für die Anerkennung bzw. Prüfung eines ausländischen Scheidungsurteils..

Weitere Informationen finden Sie unter standesamtliche Trauungen

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ihre Ansprechpersonen:

Ingeborg Helle
Telefon 07071 204-1393
E-Mail heiraten@tuebingen.de
Tabea Kalnik
Telefon 07071 204-1334
E-Mail heiraten@tuebingen.de