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Nachlässe an die Universitätsstadt Tübingen

Wenn Sie die Stadt in Ihrem Testament mit einem Nachlass bedenken möchten, empfiehlt es sich, dies schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls eine Zweckbindung zu formulieren. Falls Sie noch keine konkrete Förderidee haben, kann die zuständige Fachabteilung Sie beraten und mit Ihnen gemeinsam passende Möglichkeiten entwickeln.

Wird die Stadt als Empfängerin eines Nachlasses eingesetzt, muss der Gemeinderat über die Annahme des Nachlasses einen Beschluss fassen. Anschließend tritt die Nachlasskommission, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderats, zusammen, um über die Verwendung des Nachlasses zu entscheiden. Dabei richtet sich die Verwendung in erster Linie nach dem im Testament festgelegten Zweck. Die Mittel aus dem Nachlass werden vorrangig für Projekte eingesetzt, die eine nachhaltige und langfristige Wirkung für Tübingen entfalten.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Matthias Beer
Telefon 07071 204-1710
E-Mail matthias.beer@tuebingen.de