Einzelhelferin und Einzelhelfer – Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für Pflegebedürftige
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer können Pflegebedürftige im Alltag unterstützen – etwa beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, im Haushalt oder bei Freizeitaktivitäten. Diese nachbarschaftlichen Hilfen fördern Teilhabe und Lebensqualität und können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Mit der Anpassung der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) im Dezember 2024 hat das Land Baden-Württemberg die Voraussetzungen für solche niedrigschwelligen Angebote vereinfacht. Die Anerkennung als ehrenamtliche Einzelhelferin oder Einzelhelfer erfolgt in einem bürokratiearmen Verfahren.
Einen Überblick über alle wichtigen Informationen gibt es im Infoblatt für Ersthelfer_innen des Landesministeriums.
Mehr Informationen und den Download für erforderliche Dokumente finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.