Schulkindbetreuung an Tübinger Grundschulen ab 1. August 2026
Informationen zur neuen Nutzungs- und Gebührensatzung und den Anmeldungen zur Schulkindbetreuung, zum Mittagessen und zur Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 (1. August 2026 bis 31. Juli 2027) erhalten zukünftige Erstklässler bei der Schulanmeldung.
Kinder der zukünftigen Klassen 2 bis 4 werden über die Schulkindbetreuung ihrer Schule informiert.
Rechtsgrundlage:
Satzung zur Nutzung der Schulkindbetreuung und der Ferienbetreuung der Universitätsstadt Tübingen (Nutzungssatzung Schulkindbetreuung/Ferienbetreuung) gültig ab 01. August 2026
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung und die Ferienbetreuung (Gebührensatzung Schulkindbetreuung/Ferienbetreuung) gültig ab 01. August 2026