KreisBonusCard
Wer im Landkreis Tübingen lebt und Sozialleistungen bezieht, kann beim Landratsamt die KreisBonusCard beantragen. Es gibt sie für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche (KreisBonusCard Junior). Die Inhaberinnen und Inhaber können bei vielen Einrichtungen, Vereinen und Organisationen Vergünstigungen in Anspruch nehmen (siehe www.tuebingen.de/kreisbonuscard).
Für Familien knapp über der Einkommensgrenze gibt es die KreisBonusCard extra. Auch damit kann man die Angebote und Ermäßigungen der KreisBonusCard in Anspruch nehmen.
Kosten:
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Zuständig:
Für die Ausstellung ist das Landratsamt Tübingen zuständig.
Auf der Seite des Landratsamtes finden Sie verschiedene Wege der Beantragung.
Es gibt auch einen digitalen Antragsprozess über das Serviceportal Baden-Württemberg.
Alle Informationen finden Sie auf KreisBonusCard | Landkreis Tübingen
Die Karte ist ein Jahr lang gültig.