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KreisBonusCard Junior

Die KreisBonusCard Junior (früher KinderCard) erhalten alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre im Landkreis Tübingen, deren Eltern Leistungen des Jobcenters, Sozialhilfe oder Sozialleistungen für Asylbewerber beziehen oder für die Wohngeld oder Kinderzuschlag bezahlt wird. Mit der KreisBonusCard Junior können die Kinder und Jugendlichen zahlreiche Angebote in den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport, Bildung und Musik nutzen (siehe www.tuebingen.de/kreisbonuscard).

Für Familien knapp über der Einkommensgrenze gibt es die KreisBonusCard extra.

Kosten:

Es fallen keine Kosten und Gebühren an.

Zuständig:

Für die Ausstellung ist das Landratsamt Tübingen zuständig.

Auf der Seite des Landratsamtes finden Sie verschiedene Wege der Beantragung.
Es gibt auch einen digitalen Antragsprozess über das Serviceportal Baden-Württemberg.

Alle Informationen finden Sie auf KreisBonusCard | Landkreis Tübingen

Die Karte ist ein Jahr lang gültig.